Movenet24 - Steuertipps
Gehaltsextras im Überblick
 
   
Arbeitskleidung zulässig sind Bereitstellung, aber auch Barablösung in sehr engem Rahmen; Barablösungen bedürfen an sich einer manteltariflichen Regelung
Aufmerksamkeiten z.B. Getränke, Gebäck, Knabbereien, - Vorsicht : im Zusammenhang mit Gelegenheitsgeschenken einzuordnen
Belegschaftsrabatte bis DM 2.400,00 - pro Jahr
Dienstreisen KM-Geld-Erstattungen 0,58 DM / Km; Tagegeldpauschale, Übernachtungskostenübernahme, DB, Flugkosten etc. steuerfrei
Dienstwagen 1% des Bruttolistenpreises des PKW's sind als lohnwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig; AfA der PKW's, Tanken, Versicherung etc = Betriebsausgaben
Direktversicherung durch AG bis DM 3.408,-- LoSt pauschal 20%, sozialversicherungsfrei
Entfernungspauschale gilt ab 01.01.2001 für jeden AN (Fußgänger, Radfahrer,Bus-,S-Bahn- etc Fahrer und Mitfahrer/in, Fahrgemeinschaften: 1 - 10. vollen Entfernungskilometer je 0,70DM, ab dem 11. Entfernungskilometer je DM 0,80
Essensmarken -zuschuss Besteuerung der Sachbezugswerte
Fortbildung Übernahme im Betriebsinteresse; kein Lohn!
Geburtsbeihilfen bis zu DM 700,-- steuerfrei; sind beide Eltern AN, kann der Freibetrag mehrfach zu Vorteilen führen
Gelegenheitsgeschenke je Anlaß DM 60,-- (Geburtstag,Weihnachten,bestandener Prüfung)
Gruppenunfallversicherung Beitragszahlung durch AG lohnsteuerfrei; Leistungen aus der Unfallversicherung bei Auszahlung an den AN lohnsteuerpflichtig.
Handy-PC--Überlassung Ab dem 01.01.2001 ist die Überlassung von Handys, Telefonanlagen und PCs des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter nach § 3 Nr. 45 GStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, für die USt gilt anderes. Voraussetzung: Handy oder PC bleibt Eigentum des Arbeitgebers
Heiratsbeihilfen bis zu DM 700,-- steuerfrei ( siehe Geburtsbeihilfen)
Job-Tickets Übernahme der Kosten durch den AG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - Hinweis auf Entfernungspauschale - siehe oben
Kindergartenzuschüsse Voraussetzungen: Zahlung zusätzlich zum Lohn für nicht schulpflichtige Kinder bis zum 6. Lebensjahr
Umzugskosten nur bei beruflich veranlaßtem Umzug; ggfs im Einzelfall zu klären
Warengutscheine bis zu DM 50,- monatlich. Vorsicht! Spielregeln beachten- 1,--DM zuviel macht alles steuerpflichtig; Abrechnung der Warengutscheine an den AG direkt! Den Warengutschein übersteigende Warenwerte sind vom AN selbst zu zahlen. Umtausch in Geld oder Sammeln von Restguthaben dürfen nicht ermöglicht werden.
Zinsersparnisse bei Arbeitgeberdarlehn: Zinsvorteil als Sachbezug nur steuerpflichtig, falls Restdarlehn am Ende des Lohnzahlungszeitraumes DM 5.000,-- übersteigt. Zinsvorteil nur steuerpflichtig, falls Effektivzins unter 5,5 %