| Movenet24 - Steuertipps |
Gehaltsextras
im Überblick
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| Arbeitskleidung | zulässig sind Bereitstellung, aber auch Barablösung in sehr engem Rahmen; Barablösungen bedürfen an sich einer manteltariflichen Regelung |
| Aufmerksamkeiten | z.B. Getränke, Gebäck, Knabbereien, - Vorsicht : im Zusammenhang mit Gelegenheitsgeschenken einzuordnen |
| Belegschaftsrabatte | bis DM 2.400,00 - pro Jahr |
| Dienstreisen | KM-Geld-Erstattungen 0,58 DM / Km; Tagegeldpauschale, Übernachtungskostenübernahme, DB, Flugkosten etc. steuerfrei |
| Dienstwagen | 1% des Bruttolistenpreises des PKW's sind als lohnwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig; AfA der PKW's, Tanken, Versicherung etc = Betriebsausgaben |
| Direktversicherung | durch AG bis DM 3.408,-- LoSt pauschal 20%, sozialversicherungsfrei |
| Entfernungspauschale | gilt ab 01.01.2001 für jeden AN (Fußgänger, Radfahrer,Bus-,S-Bahn- etc Fahrer und Mitfahrer/in, Fahrgemeinschaften: 1 - 10. vollen Entfernungskilometer je 0,70DM, ab dem 11. Entfernungskilometer je DM 0,80 |
| Essensmarken -zuschuss | Besteuerung der Sachbezugswerte |
| Fortbildung | Übernahme im Betriebsinteresse; kein Lohn! |
| Geburtsbeihilfen | bis zu DM 700,-- steuerfrei; sind beide Eltern AN, kann der Freibetrag mehrfach zu Vorteilen führen |
| Gelegenheitsgeschenke | je Anlaß DM 60,-- (Geburtstag,Weihnachten,bestandener Prüfung) |
| Gruppenunfallversicherung | Beitragszahlung durch AG lohnsteuerfrei; Leistungen aus der Unfallversicherung bei Auszahlung an den AN lohnsteuerpflichtig. |
| Handy-PC--Überlassung | Ab dem 01.01.2001 ist die Überlassung von Handys, Telefonanlagen und PCs des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter nach § 3 Nr. 45 GStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, für die USt gilt anderes. Voraussetzung: Handy oder PC bleibt Eigentum des Arbeitgebers |
| Heiratsbeihilfen | bis zu DM 700,-- steuerfrei ( siehe Geburtsbeihilfen) |
| Job-Tickets | Übernahme der Kosten durch den AG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - Hinweis auf Entfernungspauschale - siehe oben |
| Kindergartenzuschüsse | Voraussetzungen: Zahlung zusätzlich zum Lohn für nicht schulpflichtige Kinder bis zum 6. Lebensjahr |
| Umzugskosten | nur bei beruflich veranlaßtem Umzug; ggfs im Einzelfall zu klären |
| Warengutscheine | bis zu DM 50,- monatlich. Vorsicht! Spielregeln beachten- 1,--DM zuviel macht alles steuerpflichtig; Abrechnung der Warengutscheine an den AG direkt! Den Warengutschein übersteigende Warenwerte sind vom AN selbst zu zahlen. Umtausch in Geld oder Sammeln von Restguthaben dürfen nicht ermöglicht werden. |
| Zinsersparnisse | bei Arbeitgeberdarlehn: Zinsvorteil als Sachbezug nur steuerpflichtig, falls Restdarlehn am Ende des Lohnzahlungszeitraumes DM 5.000,-- übersteigt. Zinsvorteil nur steuerpflichtig, falls Effektivzins unter 5,5 % |