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Informationsblatt
der DAK - Deutschen Angestellten Krankenkasse
"Angebote im Rahmen der Primärprävention ( §20 SGB V)" |
| Ziele |
| Die DAK bezuschusst Angebote zur Prävention, die eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellen. Wir möchten unseren Versicherten eine Starthilfe geben, ein gesundheitsbewussteres Verhalten kennen zu lernen und nach und nach einüben zu können. Ziel ist dabei, eine gesündere Lebensweise in den Alltag und Beruf zu übernehmen. Wir hoffen dabei auf die tatkräftige Hilfe durch Sie als qualifizierte Fachkraft! |
| Teilnehmer/innen |
| Zielgruppe der Maßnahmen sind (noch) Gesunde. Für Teilnehmer/innen, die bereits manifestierte Erkrankungen aufweisen oder vom Arzt im Rahmen der Therapie in den Kurs oder die Beratung vermittelt wurden, ist das Angebot nicht gedacht. Die DAK - Geschäftsstelle berät diese Teilnehmer/innen gern über Möglichkeiten der Patientenschulung oder Rehabilitation. |
| Inhalte |
| Wir gehen davon aus, dass zu einem erfolgreichen Kurs die Vermittlung von Theorie und Praxis gehören. Für alle Handlungsfelder gilt, dass unsere Versicherten die relevanten gesundheitsfördernden Aspekte theoretisch kennen lernen sollen. Zusätzlich sollen die Inhalte soweit möglichst praktisch eingeübt werden. Damit wollen wir die Übertragbarkeit in den Alltag gewährleisten. |
| Kursstruktur |
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Bei einem Kurs muss es sich um ein geschlossenes Angebot handeln, d.h. die Teilnehmer/innen sind während des Kurses immer die Gleichen. Die Dauer des Kurses umfasst in der regel 8 - 12 mal 1 bis 1,5 Stunden. Die Kostenübernahme für ein Dauerangebot ist leider nicht möglich. Die Teilnehmerzahl eines Kurses sollte 15 Personen nicht übersteigen. |
| Teilnahmebescheinigung |
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Bitte erstellen Sie oder der Träger der Maßnahme für unsere Versicherten eine Teilnahmebescheinigung. Diese sollte enthalten: Bezeichnung der Maßnahme |
| Kostenerstattung |
| Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmer/innen einen Zuschuss von der DAK. Dieser beträgt 80 % der Kosten, maximal 75,00 €. Eine regelmässige Teilnahme (mindestens 80 % der Termine) setzen wir dabei voraus. Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die auf Grund eines geringen Einkommens von Zuzahlungen befreit sind, übernehmen wir 90 % der Kursgebühren bis ebenfalls 75,00 €. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen Zuschuss von 100 %, maximal 75,00 €. |
| Pro Kalenderjahr können maximal zwei Kurse, die aus verschiedenen Handlungsfeldern (Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung / Entspannung, Suchtprävention ) stammen müssen, bezuschusst werden. |
| Wiederholungskurse |
| Ist aus persönlichen Gründen des Versicherten eine Wiederholung des Kurses oder der Beratung notwendig, so ist dies nach Ablauf von 12 Monaten möglich. |