GymNess BGB 1/2002

 

 

BGB - Ein Beitrag zur Qualität der Gymnastik- und Bewegungs-
pädagogik

 

von Dr. med. Bruno Baviera, Chefarzt ärztlicher Leiter der Schule für Physiotherapie Aargau Schinznach

 

 

Ausgangslage

 

Am 1.1.2002 konnten wir, gestärkt durch die Fusion der drei Gymnastikverbände SVDG, DVBG und VDG, unsere Arbeit aufnehmen. 850 Mitglieder bilden einfach eine breitere Basis als 200 Mitglieder um all die denkbaren Dienstleistungen eines Berufs-Verbandes wahrzunehmen.

 

Da ich als Arzt von der Potenz der fachkundig durchgeführten Gymnastik überzeugt bin, kann ich den gymnastischen Zugang zur Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung ohne Skrupel unterstützen. Es gilt jedoch, diese Arbeit zielorientiert und der Leistungsfähigkeit der Betroffenen entsprechend angepasst durchzuführen.

 

Viele sind heute auf diesem Gebiet tätig. Jeder bietet mehr oder weniger seine Produkte geschickt und heilversprechend an. Viele Berufe können auf eine fundierte Grundausbildung zurückblicken. Physiotherapeutinnen werden nun an einer Höheren Fachschule, Psychomotorikerinnen an einer Fachhochschule und Turn- und Sportlehrerinnen gar an einer Hochschule ausgebildet. Weitgehend basieren diese Ausbildungslehrgänge auf breit abgestützten Ausbildungsreglementen. Entweder ist das SRK, die Kantone oder der Bund für die entsprechende Reglementierung zuständig. Von solchen Zuständen ist die Gymnastik noch entfernt. Aus diesem Grunde obliegt es auch nach dem neuen Berufsbildungsgesetz den Verbänden, weiterhin zur Qualitätssicherung der Leistungen ihrer Mitglieder beizutragen.

 

Das von uns zurzeit realisierte Levelsystem soll den diversen Tätigkeitsfeldern der Gymnastiklehrerinnen und Bewegungspädagoginnen entsprechen.

 

 

Level-System

 

Zurzeit ist die Geschäftsstelle des BGB an der Arbeit, die Mitglieder entsprechend ihrem Bildungsgrad dem entsprechenden Level 1,2 oder 3 zuzuordnen. Die BGB-Atteste, Fähigkeitsausweise und Diplome werden so bald als möglich versendet werden.

 

Es gilt jedoch zu beachten, dass es sich hier um BGB-Verbandszertifikate handelt. Diese entsprechen nicht den vom BBT reglementierten Bildungsabschlüssen. Denn Atteste und Fähigkeitsausweise werden auf der Sekundarstufe zwei und Diplome nur auf der Tertiärstufe vergeben (siehe auch Kasten).

 


Flyer

 

Gewisse Zusatzausbildungen und Spezialisierung führen zum Kompetenzerwerb für neue Tätigkeitsfelder. Zurzeit werden die wichtigsten Informationen zusammengetragen und in Flyern vorgelegt. So ist es den Anbieterinnen möglich, auf ihre Angebote hinzuweisen. Allenfalls lohnt sich ein Auflegen dieser Flyer in Arztpraxen, denn viele dieser Angebote sind auch als Anschlussprogramme an die Physiotherapie oder andere Therapien geeignet. Etliche davon dienen aber nicht nur der Sekundär- sondern auch der Primärprävention. Zurzeit sind folgende Flyer über das BGB-Sekretariat erhältlich:

·         SpineCare ®

·         ErgoGym 2000 ®

 

 

Broschüren

 

Da die Zusatzausbildungen im modularen Bausatzsystem zum Erwerb eines höheren Levels führen können, ist eine detaillierte Information für die Interessentinnen wichtig. Die entsprechenden Broschüren werden zurzeit überarbeitet und erstellt. Vorläufig werden folgende BGB-Angebote in Broschüren dargestellt:

-         SpineCare ®

-         BirthCare ®

-         FitMineur ®

-         FitPlus ®

-         Medau ®

 

 

Adresslisten

 

Zu Werbezwecken und zur Information erstellt der BGB Adresslisten mit den Namen und Adressen derjenigen Anbieterinnen, die über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. So werden Adresslisten zu folgenden Fachbereichen erstellt:

 

-         SpineCare ®

-         BirthCare ®

 

Der Eintrag in diese Listen kostet Fr. 40.-- und setzt den Nachweis der entsprechenden Kompetenzen voraus.

 

 

ErgoGym 2000®

 

Die Ausbildung zur Spezialisierung ErgoGym 2000® wurde überarbeitet. Neu ins Modul aufgenommen wurde der Kurs "Ergonomie am Arbeitsplatz" mit Roland Noth und ein Kompetenznachweis. Geplant ist ebenfalls ein Kurs mit Bea Hintermeister als weitere Einstiegshilfe bei der Umsetzung. Bea hat ihr Konzept an der Gesundheitsmesse 2002 in Bern vorgestellt und bereits erste praktische Erfahrung in der Praxis


gesammelt. Der Beitrag der Gymnastik zur Ergonomie scheint wirklich zu funktionieren. Wichtig bei dieser Spezialisierung ist aber die klare Abgrenzung zur Diagnostik von Pathologien und zur Arbeitsmedizin.

 

Gerade die Nachhaltigkeit der ErgoGym 2000® - Schwerpunkte ist das Potential der Beiträge der Gymnastiklehrerinnen und Bewegungspädagoginnen. Eine klare Abgrenzung zu den Leistungen der Physiotherapeutinnen und der Ergonomen mit  Nachdiplom-Studienlehrgang-Dilomen ist somit nicht problematisch. Zu den Details sehen Sie die entsprechenden Angaben im Weiterbildungsprogramm 2002.

 

 

Qualitop

 

Mit der Gründung des BGB müssen mit Qualitop neue Verträge abgeschlossen werden. Qualitop wird nur noch Fachbereiche akkreditieren und nicht mehr Mitglieder mit Gesamtpaketen. So wird der BGB die Qualitop kompatiblen Fachbereiche definieren müssen. Im Vordergrund stehen:

 

-         SpineCare ®

-         BirthCare ®

-         Fitness

-         Atmung und Entspannung

 

Da einzelne Bereiche zu grösseren Fachbereichen zusammengefasst werden können, reduziert sich für die Anbieterinnen allerdings die Menge der zu akkreditierenden Bereiche. Bezüglich der Fortbildungspflicht für die Qualitop wird eine zumutbare Regelung erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass über die Versicherungspartner von Qualitop gegen 30% aller in der Schweiz versicherten Personen erfasst werden.

 

 

CSS

 

Wie aus der Kopie des Schreibens von der CSS ersichtlich, konnte mit der CSS eine Vereinbarung über die Haltungs- und Rückengymnastikangebote unserer Mitglieder abgeschlossen werden. Sie umfasst die Angebote auf allen Level-Stufen.

 

 

SUISA

 

Mit der SUISA konnten für unsere Mitglieder günstige Vertragsbedingungen ausgehandelt werden. Sie sind vor allem für Gymnastiklehrerinnen die nur wenige Lektionen, mit einem Musikeinsatz von weniger als 15 Minuten pro Lektion, erteilen interessant. Die entsprechenden Angaben dazu erhalten sie beim Sekretariat.  Zurzeit steht der BGB mit der SUISA in Vertragsverhandlungen für das Jahr 2003. Diese Verträge werden dann für alle Verbände in der Schweiz Gültigkeit haben. Sonderkonditionen können dann nicht mehr ausgehandelt.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Je mehr Mitglieder den BGB mittragen, desto leistungsfähiger kann er die Sache der Gymnastik und Bewegungspädagogik auch nach aussen vertreten. In Zusammenarbeit mit der Schulleitungskonferenz und des Vorstandes des BGB wurde ein Werbetext erarbeitet (siehe Kasten). Dieser Text wird den Berufsberatungen, den Abschlussklassen an den Schulen und in Berufsbroschüren präsentiert.

 

Es ist aber auch die Aufgabe von uns allen, für unsere Sache stetig zu werben, um die mittragende Basis zu stärken.

 

 

Schulleiterkonferenz

 

Die Schulleiterkonferenz mit VertreterInnen der vier Mitgliedschulen für die formale Ausbildung und des BGB für die modulare Berufsbildung bereinigen zurzeit ihre Curricula. So entsteht Transparenz, gegenseitige Förderung und somit Qualitätssicherung und auch Qualitätssteigerung.

 

Der BGB intensiviert vor allem sein Engagement in der modularen Weiterbildung, um seinen Mitgliedern eine Levelsteigerung zu ermöglichen. Die Erarbeitung der entsprechenden Module ist eine Hauptaufgabe in diesem Jahr. Eine Akkreditierung der entsprechenden Module bei der Modula in den nächsten zwölf Monaten wird angestrebt. Das Erstellen der Anträge ist nicht die Hauptarbeit. Vielmehr müssen wir uns um die Qualitätsförderung und die detaillierten Inhalte und die Kompetenzbereiche kümmern. Hier liegt sowohl die Hercules wie auch die Sisiphusarbeit. Die Grobstrukturen der Module sind bereits in meinem Buch: Bewegen durch Bewegung dargestellt worden. Es gilt nun, die Inhalte zu verfeinern und die Kompetenzen zu umschreiben.

 

 

Ausblick

 

Momentan ist unser Vorgehen weiterhin das der kleinen aber sicheren Schritte. Ohne alle diese zum Teil eben beschriebener Arbeiten sind keine grossen Sprünge möglich. Es ist mir ein elementares Bedürfnis, an einer guten und wirksamen Sache mitzuwirken. Erst wenn wir unsere Kompetenzen nachweisen, sind wir berechtigt, sie mit Stolz auf dem Markt anzubieten.

 

Ob der vielen Inhalte, Hintergründe, Module, Fachbereichen, Kompetenzen usw. dürfen wir nicht vergessen, dass unsere eigene Überzeugung und unser eigenes praktisches Können der wirkliche Antrieb zur Bewegung sind. In diesem Sinne wünsche ich uns ein der Sache dienliches Zusammenarbeiten im BGB.